© dieter kaufmann 2018
Kinder brauchen ihre eigene Welt, also auch sichere schöne Straßen für sich
Das
Kinderstraßennetz
·
Die örtliche Polizei macht mit den Kita- und
Schulkindern zur Einführung Führungen und
Fahrradtouren auf den verbundenen
Kinderstraßen.
Die Schulen nutzen die vebundenen
Kinderstraßen für das Schüler-Wegenetz, das sie
für jeden Schüler erstellen müssen.
Es gibt ein städtisch organisiertes freies W-Lan
auf den Kinder-Straßen, vielleicht über die
Anwohner-W-Lan-Server. Es dient Jüngeren, die
ohne Smartphone nicht leben können und
besorgten Eltern, die ihre Kleinen immer per
Smartphone erreichen können wollen.
Gewerbetreibende integrieren ihre
gewerblichen Tätigkeiten in diese Kinder-
Regeln.
Die Erstellung und vielleicht anfangs auch der
Betrieb des Kinderstraßen-Netzes könnten als
Musterprojekte durch den Kreis, das Land, den
Bund oder die EU in einer Anfangsphase
gefördert werden.
Verbundene Kinderstraßen sind Teil
der kommunalen Aufgaben im
Rahmen der Daseinsvorsorge.
Kinder machen mehr ca. 13% der
Bevölkerung aus. 10% des
Straßennetzes sollten
Kinderstraßen sein.
Wie könnten verbundene Kinderstraßen
bürokratisch geregelt werden?
·
Jede 3.-5. Nebenstraße wird per Verordnung
zu einer Kinderstraße.
Diese Kinderstraßen sind miteinander
verbunden.
Sie sind speziell gekennzeichnet.
Verbundene Kinderstraßen sollten an oder der
Nähe von Kitas, Kinderspielplätzen und Schulen
vorbeiführen, vor denen Auto-Parkverbot
herrscht.
Kinderstraßen gehen durch alle
Viertel, durch die gesamte Gemeinde, überall
da, wo Wohngebiete sind. Die Industriegebiete
bleiben ausgenommen.
Auf den Kinderstraßen dürfen sich
Fahrzeuge bewegen, allerdings nur mit
Schrittgeschwindigkeit, alle Autos, LKWs und
Fahrräder.
Die Durchfahrt ist für alle (Nichtanwohner)
Autos verboten. LKWs haben beschränkte
Zulieferungs-Möglichkeiten
Kinderwagen auf der Straße sind erwünscht,
ebenso langsame Fahrradfahrer und Spaziergänger.
Radrennfahrer gefährden Kinder und gehören
auf Fahrradwege, bzw. Fahrrad-Schnellwege.
Für Autos gelten reduzierte Parkflächen,
Anwohnerparkplätze, ansonsten herrscht
Parkverbot. Parkautomaten erlauben Fremden
ein Zeit-begrenztes Parken.
Regelmäßig finden sich integriert kleine
Spielflächen, die auch für Kindergeburtstage
nutzbar sind.
Ebenso regelmäßig gibt es Sitzbänke für Ältere.
Alte (oder andere) können dort ein wenig auf
die Kinder aufpassen.
An den Übergangsstellen über große
Verkehrsstraßen sind Ampeln angebracht, mit
Anschaltern, mit einer Angabe der
Zeit, wann die nächste lange Kinder-Grünphase
kommt.